Tarifregister
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Benutzerhinweise

Nutzungshinweise - allgemein

Um den für Sie relevanten Tarifvertrag in diesem Tarifregister aufzufinden, benötigen Sie zunächst folgende Informationen:

Angabe des Wirtschafts-/Geschäftsbereiches / der Branche / des Firmennamens

Da Tarifverträge nicht für Berufe oder Tätigkeiten, sondern für Branchen oder Firmen abgeschlossen werden, müssen Sie Ihre Suche zunächst mit diesen Kriterien beginnen. Die Branchen und Unterverzeichnisse sind links auf der Startseite bei den Gewerbegruppen ( GG, z.B. GG 03 Steine und Erden verarbeitende Industrie ) aufgeführt.

Angabe der Art des Tarifvertrages

Wenn Sie die für Sie maßgebliche Branche gefunden haben, dann haben Sie dort in der Regel die Möglichkeit, in weiteren Unterverzeichnissen nach verschiedenen Arten von Tarifverträgen zu suchen. Dabei haben wir versucht, wenige Kategorien zu vergeben, um thematisch zueinander gehörende Tarifverträge möglichst beieinander einzusortieren.

Angabe des räumlichen Geltungsbereiches

In einigen Branchen existieren zudem für bestimmte Regelungsinhalte (wie das Entgelt) Tarifverträge, die unterschiedliche räumliche Geltungsbereiche haben (etwa bundesweit oder nur in Baden-Württemberg). Hier sollten Sie bei der Auswahl des für Sie relevanten Tarifvertrages genau darauf achten, welchen regional geltenden Tarifvertrag Sie benötigen.

Suchfunktionen:

Sie können auch die Suchfunktion links oben auf der Startseite benutzen. Dabei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Sie können in der Rubrik "Ordner" nach den jeweiligen Verzeichnissen bzw. Unterverzeichnissen suchen.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie mit der Funktion "Dokumente" direkt in den jeweiligen Tarifverträgen ( PDF-Dateien ) suchen. Das Ergebnis liefert Ihnen dann alle Tarifverträge ( PDF-Dateien ) in dem die Suchbegriffe enthalten sind. Dies kann unter Umständen zu einer hohen Trefferquote führen.

Nutzungshinweise - Dateibezeichnungen

Um Ihnen die Auswahl des für Sie relevanten Tarifvertrages anhand des Dateinamens zu erleichtern, haben wir Ihnen unter der Rubrik "Allgemeines" ein Abkürzungsverzeichnis hinterlegt. Bei der Vergabe unserer Dateinamen sind wir grundsätzlich wie folgt vorgegangen:

An erster Stelle findet sich in der Regel ein Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages.
Bsp. "BW" für "Baden-Württemberg"

Vereinzelt folgt sodann zunächst ein Hinweis auf eine oder beide Parteien, die den Tarifvertrag geschlossen haben. Dies ist insbesondere in denjenigen Branchen der Fall, in denen konkurrierende Gewerkschaften und/oder Arbeitgeberverbände Tarifverträge abgeschlossen haben.
Bsp. "IGM" für "IG Metall"

Die nächste Angabe bezieht sich sodann auf den Regelungsinhalt des Tarifvertrages.
Bsp. "MTV" für "Manteltarifvertrag"

Handelt es sich bei der abgelegten Datei nicht um einen Tarifvertrag, sondern beispielsweise um eine Protokollnotiz, so wird dies auf der folgenden Position entsprechend gekennzeichnet.
Bsp. "PKN" für "Protokollnotiz"

Sofern der Tarifvertrag kein vollständiges Regelwerk enthält und einen vorhandenen Tarifvertrag lediglich ergänzt, ändert oder sonst darauf Bezug nimmt, ist dies nach dem jeweiligen Regelungsinhalt einheitlich durch die Abkürzung "Aend" ausgewiesen.
Bsp. "Aend" für "Änderung"

Anschließend folgt eine Spezifizierung der Personengruppe, für die der Tarifvertrag gilt.
Bsp. "Azubi" für "Auszubildende"

Abschließend gibt jede Datei das Datum des Inkrafttretens des Tarifvertrages an. Hierbei haben wir uns grundsätzlich an das in dem Tarifvertrag angegebene Datum des Inkrafttretens gehalten. Fehlt dieses oder geht es aus der Regelung zumindest nach einer groben Einschätzung nicht eindeutig hervor, so ist das Datum des Abschlusses des Tarifvertrages angegeben.
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