Herzlich willkommen beim elektronischen Tarifregister des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Tarifverträge können für die Bundesrepublik Deutschland, für mehrere Bundesländer, allein für Baden-Württemberg oder einzelne Regionen in Baden-Württemberg abgeschlossen worden sein. Hier im elektronischen Tarifregister des Landes werden Tarifverträge registriert, die ihren räumlichen Geltungsbereich (auch) in Baden-Württemberg haben.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Angaben kann keine Gewähr übernommen werden, da nur diejenigen Tarifverträge vorgehalten werden, die seitens der Tarifvertragsparteien eingereicht wurden.
Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, ist eine allgemeine Nutzung des Tarifregisters nicht möglich. Die Tarifverträge sind daher in Form einer passwortgeschützten Internetplattform erfasst, für die für verschiedene Behörden sowie für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit im Rahmen der Amtshilfe Zugangsberechtigungen eingerichtet worden sind. Diese Zugangsberechtigungen werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus auf Antrag erteilt.
Rechtsanwälten wird bei Nachweis eines berechtigten Interesses auf Antrag Auskunft erteilt bzw. ein Tarifvertrag in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an tarifregister@wm.bwl.de zu richten.
Auskünfte an Unternehmen und Privatpersonen über im Tarifregister Baden-Württemberg erfasste Tarifverträge werden nicht erteilt. Eine Weitergabe von Tarifverträgen an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jedoch mehrere Möglichkeiten, die für sie maßgebenden Tarifverträge einzusehen oder zu erhalten:
Eine Übersicht über Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgendem Link:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=23